Achtung, die Keule des Gesetzes

Tja, die hat Provinzmadame getroffen und nun drohen ihr 180 Tagessätze oder 36.000 Euro Strafe, der Streitwert einer Unterlassungsklage. Das sollte sie Innerhalb von fünf Tagen bezahlen!
Dabei hattes sie den „Liebesbrief“ erst am Montag erhalten und Freitags um Zwölf, sollte die Kohle den Besitzer wechseln. Klar doch, aber nur die Preußen schießen scharf und der Zeitrahmen, ist von Gerichtswegen daher ausgeschlossen. Vielleicht ein wenig zu locker vom Hocker, schrieb Provinzmadame den Blog und gebrauchte dabei Stammtischfloskeln. Von diesen fühlte sich jemand auf die Zehen getreten, weil sie es als verbrecherisch sah und dafür sollte man bestraft werden.
UWG = Unlautere Geschäftspraktiken, so wird es genannt, wenn man jemand ans Bein pinkelt. Amerika lässt grüßen. Die Feststellung, das das Geschriebene gefährlich, ehrenrührig und kreditschädigend eingestuft wird, ist für Provinzmadame, lächerlich.

Trotzdem: Löschen des Eintrags!

Aber nicht nur auf ihrem Blog, sondern auch auf Google. Provinzmadame hat es erledigt, dabei haben diesen Blog eh erst fünf Personen gelesen. Das will ihr natürlich nicht aus dem Kopf und es machte sie schlaflos. Vor ihrem geistigen Auge saß sie schon im Frauenknast, umgangssprachlich, sozusagen ein halbes Jahr auf „Montage“. Würde sie in Einzelhaft kommen oder in eine Gruppenzelle gesteckt? Könnte dort Missbrauch die Folge sein oder sind ältere Frauen doch schon aus dem Schneider? Ist es in der Zelle kalt und ist wirklich ein Klo darin? Muss sie die Strafe tatsächlich bei Wasser und Brot absitzen? Zumindest hat ihre Mutter solche Zustände im Knast für möglich gehalten.

Wer sitzt, darf auch nicht schreiben

In U-Haft darf man nichts. Dabei wird Provinzmadame erst jetzt richtig „warm“, denn zur zeit, macht ihr das Schreiben mehr Spaß, als alles andere. „Hätte nicht eine normale Abmahnung genügt?“
Etwa: Das darfst du nicht tun, Fisch!
Sie hatte die Qual der Wahl, aber für sie zählt nun mal: Ehrlich währt am längsten! Dabei hat sie wieder mal ins Schwarze getroffen und wurde deswegen, gleich „in die Vollen“ bestraft. Darum ist ihr momentan jegliche Inspiration und Enthusiasmus vergangen.
Tja: Taler, Taler, du musst wandern und der Bonus, der ihr gerade in die Geldtasche geflossen ist, wird wieder auf Reisen geschickt.

Wieso und weshalb das ganze „Gscher“?

Weil sie den Vergleich: „Vorsicht“: Nepper, Schlepper Bauernfänger in einem Atemzug erwähnte und das wäre laut Gesetz: Geschäftsschädigend, ehrenrührig und kreditschädigend.
Aber Provinzmadame hasst Machenschaften, die naive ältere Leute am Lande „überlisten“ wollen, nur weil sie mit den städtischen Kniffen nicht vertraut sind.
Jetzt fühlt sich Provinzmadame als „Böhmermann“ unter den Bloggerinnen und sie würde interessieren:
„Ist jemand unter ihren Lesern, dem so etwas auch schon passiert ist?“

Aber wie sprach Goethe schon:
„Wer sich den Gesetzen nicht fügen will, muss die Gegend verlassen, wo sie gelten“

8 Gedanken zu “Achtung, die Keule des Gesetzes

  1. Pingback: Goodbay Rubel Tuesday – bewegend-begeistern am Attersee

      1. Winston Churchill sagte einmal auf die Frage was er für eine Lehre aus seinem Leben ziehen würde.
        „Ich kann dies in sieben Worte zusammenfassen. ´Gib niemals auf! Gib nie, nie auf´“ In diesem Sinn.

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